Gottesdienst

Mindestens an jedem Wochenende und an jedem kirchlichen Feiertag feiern die Protestantinnen und Protestanten Gottesdienst. Die klassische Definition des Gottesdienstes hat der Reformator Martin Luther geliefert. Bei der Einweihung der Schlosskapelle zu Torgau am 5. Oktober 1544 stellte er fest: Das neue Haus soll dahin ausgerichtet werden, „(…) dass nichts anderes darin geschehe, denn dass unser lieber Herr selbst mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang.“

Der Gottesdienst ist Dialog, sowohl als Dienst Gottes an uns wie auch als Dienst des Menschen gegenüber Gott. Dialog ist aber nicht nur Gespräch zwischen Gott und Mensch, sondern auch zwischen Menschen untereinander und ein Dialog der Menschen mit sich selbst. Dies geschieht in vielfältigen Formen, darunter „Kirche mit Kindern“, Familiengottesdienst, Krabbelgottesdienst, Schulgottesdienst, Friedensgebet u.v.m.

Die Gesamtverantwortung für den Gottesdienst in der Gemeinde liegt beim Presbyterium, also der gewählten Gemeindeleitung. Den jeweiligen Gottesdienst leiten die Pfarrerin, der Pfarrer oder die Prädikantin, der Prädikant sowie die Lektorin und der Lektor.

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(Quelle: https://www.ekir.de/www/glauben/gottesdienst.php)