Trauung

In der Trauung wird die Ehe unter Gottes Wort und Segen gestellt.

Trauung
Ringe als Symbol für die Trauung

In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.

Wenn Sie kirchlich getraut werden wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig zur Terminabsprache an das Gemeindebüro (am besten 6 Monate vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin). Der Pfarrer wird dann mit Ihnen einen Termin für ein Traugespräch zur Vorbereitung des Gottesdienstes vereinbaren und alles Wichtige mit Ihnen besprechen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass einer der beiden Beteiligten Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. Bei uns in den Evangelischen Kirchengemeinden Schöffengrund & Waldsolms-Nord können sowohl heterosexuelle Paare als auch homosexuelle Paare heiraten. Wir sind der Überzeugung, dass Gott alle Menschen gleichermaßen liebt und keine Unterschiede zwischen Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung etc. macht. Es ist die Liebe, die zählt!

Auch mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung eines*einer Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der römisch-katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.

Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pfarrer*in ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z.B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).

Gerne können sich Familienangehörige oder Freunde an der Mitgestaltung des Traugottesdienstes durch Lesungen, Musik, Fürbitten o.ä. beteiligen. Falls es an Ideen, Texten oder Gedanken zur Mitgestaltung fehlt, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Pfarrer.

Die Entscheidung über den Blumenschmuck in der Kirche überlassen wir den Brautpaaren. Wenn Sie eigene Vorstellungen haben, dürfen Sie diese verwirklichen.  Wichtig ist, dass  die für den Blumenschmuck verantwortliche Person rechtzeitig (ca. 1 Woche vor der Trauung)  Kontakt mit dem Gemeindebüro (06068 2330) aufnimmt und die Einzelheiten abklärt.
Üblicherweise bleiben die Blumen für den Sonntagsgottesdienst in der Kirche.
Nach dem Traugottesdienst können draußen vor der Kirche (leicht zu entfernende) Blumen gestreut werden. Wir bitten Sie freundlich, auf das Werfen von Reis zu verzichten.

Wir können es gut verstehen, dass Sie und Ihre Angehörigen diesen wichtigen Moment in Ihrem Leben auch fotografisch festhalten wollen. Dazu besteht die Möglichkeit vor und nach dem Gottesdienst sowie während des Ein – und Auszugs ohne Blitzlicht Fotos zu machen.
Bei Gebeten oder dem Segen sollen keine Aufnahmen gemacht werden. Dies sind ganz persönliche Momente, die nicht durch das Fotografieren gestört werden sollen. Sie selbst und Ihre Gäste werden dadurch abgelenkt.
Wenn Sie wollen, können Sie eine Kamera auf einem Stativ in der Kirche aufstellen und von diesem festen Platz aus Filmaufnahmen machen.
Wir bitten Sie herzlich, diese Regeln auch an Ihre Gäste weiter zu leiten und daran zu erinnern, dass Ihre Gäste die Hochzeit lieber live erleben sollten als durch den Blick auf das Smartphone, weil sie meinen, aus der 8. Bankreihe den Gottesdienst zu filmen 😉
Während des Gottesdienstes ist insbesondere das Herumlaufen in der Kirche und das Fotografieren unangemessen. Daneben ist darauf zu achten, dass das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Deshalb sind Einzelaufnahmen von Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern ohne deren Einverständnis zu unterlassen. Insbesondere ist auf das Fotografieren von Betenden zu verzichten.
Ein von Ihnen engagierte Fotografin / ein Fotograf sollte vor der Trauung Kontakt zum zuständigen Pfarrer aufnehmen, um Näheres miteinander zu besprechen.

(Quelle: https://www.ekir.de/www/glauben/trauung.php)